AGB
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
Themen
auf dieser Seite:
I. Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan
II. Allgemeine
Geschäftsbedingungen zum Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan Vertrag der Verkauf von Waren
III. Kundeninformationen
I. Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Vorbemerkungen
Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan, Schmitzinger Str.68, 79761 Waldshut-Tiengen (nachfolgend kurz
Auftragnehmer), bietet ihrem Besteller einen Komplettservice für die
Installation von Heizungsanlagen an.
§1. Allgemeines
Der Auftragnehmer ist
berechtigt, Dritte mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu
beauftragen.
§2. Vertragsschluss
(1) Basierend auf den
Angaben des Bestellers im Angebotsrechner des Auftragnehmers auf (zugänglich
u.a. auf www.warmepumpenexpert.de) wird dem Besteller ein unverbindliches
Angebot (im rechtlichen Sinne eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
erstellt und übermittelt.
(2) Angebote und
Kostenanschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern
sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(3) Ein Vertrag über
die Leistungen des Auftragnehmers kommt durch Antrag und Annahme zustande.
Antrag in diesem Sinne ist die Übersendung des bestätigten Angebots an den
Auftragnehmer (nachfolgend kurz Auftragserteilung). Die Annahme erfolgt mittels
Übersendung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Besteller. Es
gilt das Textformerfordernis. Die Auftragserteilung durch den Besteller gilt
als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer beim Besteller zustande.
§3 Durchführbarkeit
(1) Der Besteller
sichert zu, dass sämtliche von ihm gemachte Angaben (Ziffer 2.1.) richtig und
vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass Angaben unzutreffend sind und
die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht oder nur mit erheblichem
Mehraufwand erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Der Besteller ist in diesem Fall analog Ziffer 15.2 dieser
Bedingungen dem Auftragnehmer schadensersatzverpflichtet.
(2) Der Besteller
sichert zu, dass er sich vor Auftragserteilung vergewissert hat, dass die
vorgesehene Leistung aus öffentlich-rechtlicher Sicht (z.B. Stellungnahme des
zuständigen Schornsteinfegers) und aus tatsächlichen Umständen (z.B.
Genehmigung des Gasnetzbetreibers) möglich ist und die örtlichen Gegebenheiten
einen Einbau der vertragsgegenständlichen Anlage zulassen. Sollten Bedenken
bestehen, sind diese vor Auftragserteilung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Wird
der Vertrag aus diesen Gründen nicht durchführbar, gilt die
Schadensersatzverpflichtung analog Ziffer 14.2. dieser Bedingungen.
§4 Auslegung des
Vertrages
Der zwischen den
Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende
Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor.
Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten
Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen.
Vereinbarte oder notwendige Mehrleistungen sind über den vereinbarten Festpreis
hinaus vergütungspflichtig.
Der Leistungsbereich
des Auftragnehmers endet an der Übergabestelle, als Übergabestelle wird der
regelmäßig im Heizungsraum befindliche Heizkreisverteiler vereinbart. Außerhalb
des Leistungsbereichs des Auftragnehmers liegt das Bestandssystem ab der
Übergabestelle. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Mängel, die im
Bereich des Bestandssystems auftreten. Der Besteller ist für die Bereitstellung
eines mangelfreien, insbesondere dichten, Bestandssystems bei Montagebeginn,
einer Spannungsversorgung (230 V 16 A) und eines funktionsfähigen
Abwassersystems verantwortlich.
§5 Liefer- und
Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers; Gefahrübergang; Abnahme
(1) Lieferung des
Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der
Lieferungen und Leistungen
(1.1) Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, den bestellten Wärmeerzeuger inkl.
dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und
Leistungen zu liefern und zu montieren.
Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan ist berechtigt, ein höherwertiges Modell desselben Herstellers zu
installieren.
(1.2) Die Lieferung
erfolgt an den Besteller. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im pflichtgemäßen
Ermessen die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder
Frachtführer zu bestimmen. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer
etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.
(1.3) Die Gefahr geht
spätestens mit der Übergabe des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten
und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf
den Besteller über. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts
des gelieferten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger
Gegenstände der Lieferungen und Leistungen in dem Zeitpunkt auf ihn über, in
welchem der Wärmeerzeuger, dazugehörige Komponenten und sonstige Gegenstände
der Lieferungen und Leistungen an ihn ausgeliefert wird oder er in
Annahmeverzug gerät.
(2) Fertigstellung
einschließlich Abnahme
(2.1) Im Anschluss an
die Fertigstellung der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches
bestätigt, dass die Montage beendet ist und die Anlage abgenommen ist. Erkannte
Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben. Eine förmliche Abnahme
ist nicht vereinbart. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder
eine dritte zur Abnahme bevollmächtigte Person zum Abnahmetermin vor Ort ist.
Es wird vermutet, dass eine zum Abnahmetermin vor Ort befindliche Person aus
dem Rechtskreis des Bestellers zur Abnahme namens und in Vollmacht des
Bestellers befugt ist.
(2.2) Mit der Abnahme
geht die Gefahr für die installierte Anlage auf den Besteller über.
(2.3) Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebsanleitung des Wärmeerzeugers
inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und
Leistungen dem Besteller bei der Abnahme zu Eigentum zu übergeben.
§6 Pflichten des
Bestellers
(1) Spätestens mit der
Übersendung der Auftragserteilung hat der Besteller den Auftragnehmer über
Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die Demontage des
Alt-Wärmeerzeugers und den Einbau des neuen Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger
Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erschweren
könnten. Hierzu zählt insbesondere der Umfang des und der Zugang zum Raum, in
dem der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände
der Lieferungen und Leistungen aufgestellt werden soll.
(2) Vor Beginn der
Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt
geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu
stellen.
(3) Der Besteller
verpflichtet sich darüber hinaus dem Auftragnehmer folgende Informationen zur
Verfügung zu stellen:
Fotomaterial gemäß
Anleitung des Auftragnehmers
Installation und
Betriebsbereitschaft des Gaszählers bei Erdgas-Wärmeerzeugern
Kontaktdaten des
zuständigen Schornsteinfegers
Art des im Tank
befindlichen Heizöls (Schwefelgehalt) bei Heizöl-Wärmeerzeugern
(4) Der Besteller ist
verpflichtet, die Verpackung des vom Hersteller oder Großhändler gelieferten
Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der
Lieferungen und Leistungen unversehrt zu lassen. Nur so kann der Auftragnehmer
sicherstellen, dass die Lieferung komplett ist.
(5) Dem Besteller ist
es nicht gestattet, die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers oder einen sonstigen
Eingriff in die Anlage vorzunehmen.
(6) Kosten, die aus
einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen
Verstoß gegen eine der Pflichten des Bestellers entstehen, sind vorbehaltlich
der Haftung nach Ziffer 14 vom Besteller zu tragen, soweit der Besteller den
Verstoß zu verschulden hat.
§7 Termine, Verzug
(1) Die Vereinbarung
über den voraussichtlichen Termin zur Lieferung und Montage des Wärmeerzeugers
inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und
Leistungen erfolgt in der Regel nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der
Auftragnehmer ist bemüht Wunschtermine in der Planung zu berücksichtigen. Die
Terminbestätigung erfolgt, so nicht anders vereinbart, in der Regel zwei Wochen
vor dem geplanten Montagebeginn.
(2) Treten vom
Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu
vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer
Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und
unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so
verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten
Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zur Kündigung
des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf
Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten
Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die
Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
(3). Kann der
Auftragnehmer den bestätigten Termin nicht einhalten, wird er den Besteller
unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und einen neuen Termin vereinbaren. Der
Eintritt des Verzugs des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften, wobei eine zu setzende Frist als angemessen gilt, wenn sie sechs
Wochen nicht unterschreitet.
(4) Die Rechte des
Bestellers gem. Ziffer 13 und die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers
insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund
Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben
unberührt.
(5) Nimmt der
Besteller die Leistung zur Lieferung und Montage des Vertragsgegenstands auch
nach einer Nachfristsetzung von mindestens sechs Wochen nicht an, ist der
Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag wegen fehlender Mitwirkung zu kündigen.
Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, die Pauschale des § 13 Absatz 2
dieser Bedingungen zu zahlen.
§8 Preise und
Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise des
Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten
Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
(2) Die Rechnung wird
innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt
unmittelbar nach Fertigstellung.
(3) Mit Ablauf der
Zahlungsfrist, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung, kommt der
Besteller entsprechend § 268 Absatz 3 BGB in Verzug, ohne dass einer
gesonderten Mahnung bedarf. Der Werklohn ist während des Verzugs zum jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält
sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber
Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen
Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(4) Die Aufrechnung
mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung wegen solcher
Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um
Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Bestellers handelt.
(5) Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan wird bei Vertragsabschluss zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei
diesbezüglichen Dienstleistern (z.B. Creditreform, SCHUFA) einholen. Der
Dienstleister wird WWärme, Inhaber Stanislav Bogdan die zu Ihrer Person
gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis
mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen,
sofern Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan ein berechtigtes Interesse glaubhaft
dargelegt hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder
Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände
bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu
mindern geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).
(6) Im Falle einer
Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag wird der
Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete
Original-Abtretungsanzeige an den Besteller schicken, aus der sich Name,
Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen
Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung
dieser Pflicht ist der Besteller weiterhin zur Zahlung an den Auftragnehmer
berechtigt.
(7) Sofern mit dem
Kunden vereinbart wurde, dass bestehende Bauteile der alten Heizanlage für die
Installation der neuen Anlage verwendet werden, vor Ort jedoch von Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan festgestellt wird, dass diese Bauteile nicht vorhanden/ nicht
funktionstüchtig sind, kann Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan die Leistung
verweigern, bis die entsprechend benötigten Bauteile für die Installation
beschafft wurden. Über die Kosten und die Kostentragungspflicht für die
genannten Bauteile werden die Parteien sich gesondert einigen. Dem Besteller
wird der Hinweis erteilt, dass eine nicht dem aktuellen Stand der Technik
entsprechende Bestandsanlage dazu führen kann, dass die notwendigen
Voraussetzungen der Förderfähigkeit der Gesamtanlage durch die Kreditanstalt
für Wiederaufbau oder das BAFA oder andere mit der Bearbeitung von
Förderleistungen beauftragte Institute oder öffentliche Stellen entfallen und
die Gesamtfunktion der Anlage beeinträchtigt sein kann. Der Auftragnehmer kann
das aus technischen Gründen nicht vor der Montage prüfen.
§9 Finanzierung
(1) Der Auftragnehmer
kann dem Besteller verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Hier kommt
bei erfolgreichem Abschluss der entsprechende Darlehensvertrag des Bestellers
mit der kreditgewährenden Bank (oder das Contracting-Unternehmen, hier auch
Bank genannt) zustande. Der Auftragnehmer wird hierbei nicht Vertragspartner
des Bestellers.
(2) Der Besteller
stellt den Darlehensantrag (bzw. Contracting-Vertrag) für eine Finanzierung bei
der jeweils in Frage kommenden Bank. Die Entscheidung bezüglich des Darlehensantrags
obliegt ausschließlich der jeweiligen Bank.
(3) Der Auftragnehmer
hält die Auftragsbestätigung bis zu einer endgültigen Entscheidung der Bank
offen.
(4) Wird die
Finanzierungsanfrage von der Bank abgelehnt, hat der Besteller die Möglichkeit
den Vertrag mittels Vorauszahlung des vereinbarten Werklohns
aufrechtzuerhalten. Ansonsten entfallen die Rechtswirkungen einer erteilten
Auftragsbestätigung. Der Vertrag gilt als aufgehoben.
§10 Eigentumsvorbehalt
Der Wärmeerzeuger
inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und
Leistungen (nachfolgend „Vorbehaltswärmeerzeuger“) bleiben Eigentum des
Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche. Bei Pfändungen,
Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der
Besteller den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei
Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der
Auftragnehmer zum Rücktritt und zur Rücknahme des Vorbehaltswärmeerzeugers
berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt des Auftragnehmers. In
diesen Handlungen oder der Pfändung des Vorbehaltswärmeerzeugers durch den
Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer
hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.
§11
Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung
(1) Der
Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder
- soweit keine Produktbeschreibung vorliegt - dem jeweiligen Stand der Technik
entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/ oder Ausführung, die weder die
Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen,
bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die
den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nicht
oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.
(2) Garantien für die
Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als
übernommen, als der Auftragnehmer die Garantie ausdrücklich und schriftlich als
solche erklärt hat. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat
der Auftragnehmer nur einzustehen, wenn er sie veranlasst hat. Mängelansprüche
können aufgrund einer solchen Aussage nur dann geltend gemacht werden, wenn die
Aussage die Kaufentscheidung des Kunden tatsächlich beeinflusst hat. Garantien,
die Vorlieferanten in Garantieerklärungen, der einschlägigen Werbung oder in
sonstigen Produktunterlagen übernehmen, sind nicht durch den Auftragnehmer
veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Lieferanten, der diese
Garantieübernahme erklärt. Absatz 1 dieser Ziffer bleibt unberührt.
(3) Mängelrügen sind
unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 2
Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei
sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
konnten, sind unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu
melden. Die Regelung zu Transportschäden bleibt unberührt.
(4) Ist der gelieferte
Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten
Beschaffenheit, wird der Auftragnehmer den Mangel nach seiner Wahl innerhalb
angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer
mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Besteller hat dem Auftragnehmer
oder dessen Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies
nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand
vorgenommen, so befreit das insoweit den Auftragnehmer von der Mangelhaftung.
(5) Schlägt die
Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer vom Besteller
gesetzten angemessenen Nachfrist, gelten die gesetzlichen
Sachmangelhaftungsrechte. Der Rücktritt ist ausgeschlossen.
(6) Ansprüche des
Bestellers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bestehen nach Maßgabe von
Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(7) Keine
Sachmangelhaftung wird gewährt für Verschleiß oder Mängel, die verursacht
werden aufgrund (a) der Verwendung oder des Betriebs in einer technisch nicht
vorgesehenen oder nicht vom Auftragnehmer empfohlenen Art und Weise, (b) von
Wartungsarbeiten, die nicht vom Auftragnehmer oder einem zertifizierten
Fachbetrieb (Meisterbetrieb) vorgenommen werden (c) der Verwendung von
Produkten die mit der Heizungsanlage nicht kompatibel sind, (d) von Änderungen
an der Heizungsanlage (insbesondere aufgrund ausgewechselter Teile oder
Verbrauchsmaterialien, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen), (e)
sonstiger Handlungen, die Vorgaben vom Auftragnehmer (insbesondere Bedienungs-,
Betriebs- oder Wartungsanleitungen) zuwiderlaufen.
Keine
Sachmangelhaftung übernimmt der Auftragnehmer zudem für Mängel an der
Bestandsanlage, insbesondere Mängel an der bestehenden Heizungsverrohrung, den
Heizkörpern oder Thermostaten.
Das gilt ausdrücklich
auch für Folgeschäden, insbesondere durch auftretende Undichten an der Bestandsanlage.
§12 Haftung
(1) Auf Schadenersatz
und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher
oder außervertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung)
haften wir der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen
arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden
oder für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.
(2) Darüber hinaus
haftet der Auftragnehmer wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch
bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch
auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden
Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen.
(4) Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
§13 Kündigung
(1) Der Rücktritt vom
Vertrag ist ausgeschlossen.
(2) Macht der
Besteller von seinem Kündigungsrecht nach § 648 BGB Gebrauch oder kündigt der
Auftragnehmer den Vertrag nach § 8.5 dieses Vertrags, ist der Besteller vor
Erstanfahrt auf die Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe
von 15 % der vereinbarten Vergütung; ab dem ersten Tag auf der Baustelle zur
Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung;
ab dem zweiten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in
Höhe von 80 % der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei ihm der
Gegenbeweis einer tatsächlich geringeren Leistung und Aufwendung offen steht.
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche in diesem Fall bleibt dem
Auftragnehmer vorbehalten.
§14
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission
stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform
finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail Adresse lautet:
info@warmepumpenexpert.de. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet, noch bereit, an
dieser Streitbeilegung teilzunehmen.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den
Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen
Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern
es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
(2) Ist der Besteller
Unternehmer (§14 BGB) oder hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder seinen festen
Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ein Land
außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag
der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Soweit einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden,
bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
(4) Rechtserhebliche
Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller dem Auftragnehmer
gegenüber abzugeben sind (also z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung
der Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(5) Vertragssprache
ist deutsch.
(6) Von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Bestellers oder Dritter
sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) finden keine
Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann,
wenn er in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die
Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
II. Allgemeine
Geschäftsbedingungen zum Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan Vertrag der Verkauf von
Waren.
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die zwischen
Ihnen und uns als Anbieter (Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan) über die Internetseite
www.warmepumpenexpert.de geschlossen werden. Falls nicht anders vereinbart,
widersprechen wir hiermit der Einbeziehung Ihrer eigenen Bedingungen, sofern
diese vorhanden sind.
(2) Im Sinne der folgenden Regelungen ist ein Verbraucher jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen
oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.
(2) Durch das Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer
Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung
angegebenen Bedingungen.
(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt
zustande:
Die gewünschten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die
entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den
"Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nachdem Sie die Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur
Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) angeklickt und Ihre persönlichen
Daten sowie Zahlungs- und Versandbedingungen eingegeben haben, werden Ihnen abschließend
die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.
Falls Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal
(Express/Plus/Checkout), Sofort, giropay) nutzen, werden Sie entweder auf die
Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder zur Internetseite
des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Auf der entsprechenden Sofortzahl-System-Seite treffen Sie die
entsprechende Auswahl oder geben Ihre Daten ein. Danach werden Ihnen die
Bestelldaten als Bestellübersicht entweder auf der Internetseite des Anbieters
des Sofortzahl-Systems oder nach der Rückkehr in unseren Online-Shop angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in
der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion
"zurück" des Internetbrowsers) oder die Bestellung abzubrechen.
Durch das Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche
("zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" / "jetzt
kaufen", "kostenpflichtig bestellen", "bezahlen" /
"jetzt bezahlen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie
rechtsverbindlich die Annahme des Angebots und somit kommt der Vertrag
zustande.
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebots sind für Sie
unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in
Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (sofern im
jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist) annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und die Übermittlung aller für den
Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgen per E-Mail, teilweise
automatisiert. Daher müssen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen bei uns
hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist, der Empfang von E-Mails technisch
gewährleistet ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(6) Ein Vertrag über die
Leistungen des Auftragnehmers kommt durch Antrag und Annahme zustande. Antrag
in diesem Sinne ist die Übersendung des bestätigten Angebots an den
Auftragnehmer (nachfolgend kurz Auftragserteilung). Die Annahme erfolgt mittels
Übersendung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Besteller. Es
gilt das Textformerfordernis. Die Auftragserteilung durch den Besteller gilt
als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der
Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer beim Besteller zustande.
§ 3 Spezielle Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten
(1) Zahlung über "PayPal" / "PayPal Checkout"
Bei Auswahl einer Zahlungsart, die über "PayPal" /
"PayPal Checkout" angeboten wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung
über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. (22-24
Boulevard Royal L-2449, Luxemburg; "PayPal"). Die verschiedenen
Zahlungsarten über "PayPal" werden Ihnen unter einer entsprechend
gekennzeichneten Schaltfläche auf unserer Website sowie im
Online-Bestellvorgang angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung kann
"PayPal" auch weitere Zahlungsdienste in Anspruch nehmen; sollten
dabei spezielle Zahlungsbedingungen gelten, werden Sie darüber gesondert
informiert. Weitere Informationen zu "PayPal" finden Sie unter
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.
§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur in dem Umfang ausüben, wie
es sich auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis bezieht.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
unser Eigentum.
(3) Für den Fall, dass Sie Unternehmer sind, gelten zusätzlich folgende
Bestimmungen:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus der fortlaufenden Geschäftsbeziehung vor.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist vor dem
Übergang des Eigentums nicht gestattet.
b) Sie sind berechtigt, die Ware im regulären Geschäftsbetrieb
weiterzuverkaufen. In diesem Fall treten Sie schon jetzt alle Forderungen in
Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf entstehen, an uns
ab; wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiterhin zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Falls Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen jedoch nicht
ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, die Forderung selbst
einzuziehen.
c) Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder
vermischt wird, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Auf Ihr Verlangen hin verpflichten wir uns, die uns zustehenden
Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 5 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung
umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu
überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich
mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen
abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der
Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die
Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart
wurde.
(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden
Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und
die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige
Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl,
können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen,
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir
nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen
anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die
Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit
Mängelrechten gegen uns haben.
§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur,
soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des
gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird
(Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden
Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht
Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz
oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die
Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine
Anwendung.
III.
Kundeninformationen
§1 Identität des Verkäufers
Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan
Schmitzinger Str.68
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland
Telefon: 016090277950
E-Mail: info@warmepumpenexpert.de
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche
Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
§2 Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst
und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen
"Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (Teil II.).
§3 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor
Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die
Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch
gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten,
die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
(3) Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten
Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform
übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern
können.
§4 Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich
im jeweiligen Angebot.
§5 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die
Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile
einschließlich aller anfallenden Steuern.
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie
sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer
Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des
Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen,
soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
(3) Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von
uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder
Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der
Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind.
(4) Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder
Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen
zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die
Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
(5) Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer
entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im
jeweiligen Angebot ausgewiesen.
(6) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die
Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
§6 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls
bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend
bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen
Angebot.
(2) Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache
während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht,
unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies
gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes
Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte
Person beauftragt haben.
Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.