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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

Themen auf dieser Seite:
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan Vertrag der Verkauf von Waren
III. Kundeninformationen


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkungen

Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan, Schmitzinger Str.68, 79761 Waldshut-Tiengen (nachfolgend kurz Auftragnehmer), bietet ihrem Besteller einen Komplettservice für die Installation von Heizungsanlagen an.


§1. Allgemeines

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.


§2. Vertragsschluss

(1) Basierend auf den Angaben des Bestellers im Angebotsrechner des Auftragnehmers auf (zugänglich u.a. auf www.warmepumpenexpert.de) wird dem Besteller ein unverbindliches Angebot (im rechtlichen Sinne eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) erstellt und übermittelt.

(2) Angebote und Kostenanschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Ein Vertrag über die Leistungen des Auftragnehmers kommt durch Antrag und Annahme zustande. Antrag in diesem Sinne ist die Übersendung des bestätigten Angebots an den Auftragnehmer (nachfolgend kurz Auftragserteilung). Die Annahme erfolgt mittels Übersendung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Besteller. Es gilt das Textformerfordernis. Die Auftragserteilung durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer beim Besteller zustande.


§3 Durchführbarkeit

(1) Der Besteller sichert zu, dass sämtliche von ihm gemachte Angaben (Ziffer 2.1.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Besteller ist in diesem Fall analog Ziffer 15.2 dieser Bedingungen dem Auftragnehmer schadensersatzverpflichtet.

(2) Der Besteller sichert zu, dass er sich vor Auftragserteilung vergewissert hat, dass die vorgesehene Leistung aus öffentlich-rechtlicher Sicht (z.B. Stellungnahme des zuständigen Schornsteinfegers) und aus tatsächlichen Umständen (z.B. Genehmigung des Gasnetzbetreibers) möglich ist und die örtlichen Gegebenheiten einen Einbau der vertragsgegenständlichen Anlage zulassen. Sollten Bedenken bestehen, sind diese vor Auftragserteilung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Wird der Vertrag aus diesen Gründen nicht durchführbar, gilt die Schadensersatzverpflichtung analog Ziffer 14.2. dieser Bedingungen.

§4 Auslegung des Vertrages

Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen. Vereinbarte oder notwendige Mehrleistungen sind über den vereinbarten Festpreis hinaus vergütungspflichtig.

Der Leistungsbereich des Auftragnehmers endet an der Übergabestelle, als Übergabestelle wird der regelmäßig im Heizungsraum befindliche Heizkreisverteiler vereinbart. Außerhalb des Leistungsbereichs des Auftragnehmers liegt das Bestandssystem ab der Übergabestelle. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Mängel, die im Bereich des Bestandssystems auftreten. Der Besteller ist für die Bereitstellung eines mangelfreien, insbesondere dichten, Bestandssystems bei Montagebeginn, einer Spannungsversorgung (230 V 16 A) und eines funktionsfähigen Abwassersystems verantwortlich.


§5 Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers; Gefahrübergang; Abnahme

(1) Lieferung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen

(1.1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den bestellten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu liefern und zu montieren.

Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan ist berechtigt, ein höherwertiges Modell desselben Herstellers zu installieren.

(1.2) Die Lieferung erfolgt an den Besteller. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im pflichtgemäßen Ermessen die Versandart und das Transportmittel sowie den Spediteur oder Frachtführer zu bestimmen. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer etwaige offensichtliche Transportschäden unverzüglich mitzuteilen.

(1.3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts des gelieferten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen in dem Zeitpunkt auf ihn über, in welchem der Wärmeerzeuger, dazugehörige Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an ihn ausgeliefert wird oder er in Annahmeverzug gerät.

(2) Fertigstellung einschließlich Abnahme

(2.1) Im Anschluss an die Fertigstellung der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass die Montage beendet ist und die Anlage abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben. Eine förmliche Abnahme ist nicht vereinbart. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine dritte zur Abnahme bevollmächtigte Person zum Abnahmetermin vor Ort ist. Es wird vermutet, dass eine zum Abnahmetermin vor Ort befindliche Person aus dem Rechtskreis des Bestellers zur Abnahme namens und in Vollmacht des Bestellers befugt ist.

(2.2) Mit der Abnahme geht die Gefahr für die installierte Anlage auf den Besteller über.

(2.3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Betriebsanleitung des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen dem Besteller bei der Abnahme zu Eigentum zu übergeben.


§6 Pflichten des Bestellers

(1) Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der Besteller den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers und den Einbau des neuen Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erschweren könnten. Hierzu zählt insbesondere der Umfang des und der Zugang zum Raum, in dem der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen aufgestellt werden soll.

(2) Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus dem Auftragnehmer folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

Fotomaterial gemäß Anleitung des Auftragnehmers

Installation und Betriebsbereitschaft des Gaszählers bei Erdgas-Wärmeerzeugern

Kontaktdaten des zuständigen Schornsteinfegers

Art des im Tank befindlichen Heizöls (Schwefelgehalt) bei Heizöl-Wärmeerzeugern

(4) Der Besteller ist verpflichtet, die Verpackung des vom Hersteller oder Großhändler gelieferten Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen unversehrt zu lassen. Nur so kann der Auftragnehmer sicherstellen, dass die Lieferung komplett ist.

(5) Dem Besteller ist es nicht gestattet, die Demontage des Alt-Wärmeerzeugers oder einen sonstigen Eingriff in die Anlage vorzunehmen.

(6) Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Bestellers entstehen, sind vorbehaltlich der Haftung nach Ziffer 14 vom Besteller zu tragen, soweit der Besteller den Verstoß zu verschulden hat.


§7 Termine, Verzug

(1) Die Vereinbarung über den voraussichtlichen Termin zur Lieferung und Montage des Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erfolgt in der Regel nach Ablauf der Widerrufsfrist. Der Auftragnehmer ist bemüht Wunschtermine in der Planung zu berücksichtigen. Die Terminbestätigung erfolgt, so nicht anders vereinbart, in der Regel zwei Wochen vor dem geplanten Montagebeginn.

(2) Treten vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

(3). Kann der Auftragnehmer den bestätigten Termin nicht einhalten, wird er den Besteller unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen und einen neuen Termin vereinbaren. Der Eintritt des Verzugs des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei eine zu setzende Frist als angemessen gilt, wenn sie sechs Wochen nicht unterschreitet.

(4) Die Rechte des Bestellers gem. Ziffer 13 und die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

(5) Nimmt der Besteller die Leistung zur Lieferung und Montage des Vertragsgegenstands auch nach einer Nachfristsetzung von mindestens sechs Wochen nicht an, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag wegen fehlender Mitwirkung zu kündigen. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, die Pauschale des § 13 Absatz 2 dieser Bedingungen zu zahlen.


§8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Rechnung wird innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung.

(3) Mit Ablauf der Zahlungsfrist, spätestens aber 30 Tage nach Zugang der Rechnung, kommt der Besteller entsprechend § 268 Absatz 3 BGB in Verzug, ohne dass einer gesonderten Mahnung bedarf. Der Werklohn ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Bestellers handelt.

(5) Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan wird bei Vertragsabschluss zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei diesbezüglichen Dienstleistern (z.B. Creditreform, SCHUFA) einholen. Der Dienstleister wird WWärme, Inhaber Stanislav Bogdan die zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

(6) Im Falle einer Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag wird der Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Besteller schicken, aus der sich Name, Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung dieser Pflicht ist der Besteller weiterhin zur Zahlung an den Auftragnehmer berechtigt.

(7) Sofern mit dem Kunden vereinbart wurde, dass bestehende Bauteile der alten Heizanlage für die Installation der neuen Anlage verwendet werden, vor Ort jedoch von Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan festgestellt wird, dass diese Bauteile nicht vorhanden/ nicht funktionstüchtig sind, kann Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan die Leistung verweigern, bis die entsprechend benötigten Bauteile für die Installation beschafft wurden. Über die Kosten und die Kostentragungspflicht für die genannten Bauteile werden die Parteien sich gesondert einigen. Dem Besteller wird der Hinweis erteilt, dass eine nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Bestandsanlage dazu führen kann, dass die notwendigen Voraussetzungen der Förderfähigkeit der Gesamtanlage durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder das BAFA oder andere mit der Bearbeitung von Förderleistungen beauftragte Institute oder öffentliche Stellen entfallen und die Gesamtfunktion der Anlage beeinträchtigt sein kann. Der Auftragnehmer kann das aus technischen Gründen nicht vor der Montage prüfen.


§9 Finanzierung

(1) Der Auftragnehmer kann dem Besteller verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten anbieten. Hier kommt bei erfolgreichem Abschluss der entsprechende Darlehensvertrag des Bestellers mit der kreditgewährenden Bank (oder das Contracting-Unternehmen, hier auch Bank genannt) zustande. Der Auftragnehmer wird hierbei nicht Vertragspartner des Bestellers.

(2) Der Besteller stellt den Darlehensantrag (bzw. Contracting-Vertrag) für eine Finanzierung bei der jeweils in Frage kommenden Bank. Die Entscheidung bezüglich des Darlehensantrags obliegt ausschließlich der jeweiligen Bank.

(3) Der Auftragnehmer hält die Auftragsbestätigung bis zu einer endgültigen Entscheidung der Bank offen.

(4) Wird die Finanzierungsanfrage von der Bank abgelehnt, hat der Besteller die Möglichkeit den Vertrag mittels Vorauszahlung des vereinbarten Werklohns aufrechtzuerhalten. Ansonsten entfallen die Rechtswirkungen einer erteilten Auftragsbestätigung. Der Vertrag gilt als aufgehoben.


§10 Eigentumsvorbehalt

Der Wärmeerzeuger inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Vorbehaltswärmeerzeuger“) bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt und zur Rücknahme des Vorbehaltswärmeerzeugers berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt des Auftragnehmers. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Vorbehaltswärmeerzeugers durch den Auftragnehmer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.


§11 Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung

(1) Der Liefergegenstand ist frei von Sachmängeln, wenn er der Produktbeschreibung oder - soweit keine Produktbeschreibung vorliegt - dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Änderungen in der Konstruktion und/ oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Bei Mängeln, die den Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit des gelieferten Gegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, bestehen keine Mängelansprüche.

(2) Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als übernommen, als der Auftragnehmer die Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt hat. Für öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat der Auftragnehmer nur einzustehen, wenn er sie veranlasst hat. Mängelansprüche können aufgrund einer solchen Aussage nur dann geltend gemacht werden, wenn die Aussage die Kaufentscheidung des Kunden tatsächlich beeinflusst hat. Garantien, die Vorlieferanten in Garantieerklärungen, der einschlägigen Werbung oder in sonstigen Produktunterlagen übernehmen, sind nicht durch den Auftragnehmer veranlasst. Sie verpflichten ausschließlich den Lieferanten, der diese Garantieübernahme erklärt. Absatz 1 dieser Ziffer bleibt unberührt.

(3) Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Lieferung zugegangen sind. Mängel, die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen nach ihrer Entdeckung zu melden. Die Regelung zu Transportschäden bleibt unberührt.

(4) Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet oder entspricht er nicht einer garantierten Beschaffenheit, wird der Auftragnehmer den Mangel nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung). Der Besteller hat dem Auftragnehmer oder dessen Bevollmächtigten dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so befreit das insoweit den Auftragnehmer von der Mangelhaftung.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt sie nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, gelten die gesetzlichen Sachmangelhaftungsrechte. Der Rücktritt ist ausgeschlossen.

(6) Ansprüche des Bestellers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bestehen nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

(7) Keine Sachmangelhaftung wird gewährt für Verschleiß oder Mängel, die verursacht werden aufgrund (a) der Verwendung oder des Betriebs in einer technisch nicht vorgesehenen oder nicht vom Auftragnehmer empfohlenen Art und Weise, (b) von Wartungsarbeiten, die nicht vom Auftragnehmer oder einem zertifizierten Fachbetrieb (Meisterbetrieb) vorgenommen werden (c) der Verwendung von Produkten die mit der Heizungsanlage nicht kompatibel sind, (d) von Änderungen an der Heizungsanlage (insbesondere aufgrund ausgewechselter Teile oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen), (e) sonstiger Handlungen, die Vorgaben vom Auftragnehmer (insbesondere Bedienungs-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen) zuwiderlaufen.

Keine Sachmangelhaftung übernimmt der Auftragnehmer zudem für Mängel an der Bestandsanlage, insbesondere Mängel an der bestehenden Heizungsverrohrung, den Heizkörpern oder Thermostaten.

Das gilt ausdrücklich auch für Folgeschäden, insbesondere durch auftretende Undichten an der Bestandsanlage.


§12 Haftung

(1) Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten (z.B. wegen Verzug oder unerlaubter Handlung) haften wir der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

(2) Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


§13 Kündigung

(1) Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

(2) Macht der Besteller von seinem Kündigungsrecht nach § 648 BGB Gebrauch oder kündigt der Auftragnehmer den Vertrag nach § 8.5 dieses Vertrags, ist der Besteller vor Erstanfahrt auf die Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung; ab dem ersten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung; ab dem zweiten Tag auf der Baustelle zur Zahlung einer pauschalen Abgeltung in Höhe von 80 % der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wobei ihm der Gegenbeweis einer tatsächlich geringeren Leistung und Aufwendung offen steht. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche in diesem Fall bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

§14 Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die E-Mail Adresse lautet: info@warmepumpenexpert.de. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet, noch bereit, an dieser Streitbeilegung teilzunehmen.


§15 Schlussbestimmungen

(1) Zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

(2) Ist der Besteller Unternehmer (§14 BGB) oder hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (also z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung der Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(5) Vertragssprache ist deutsch.

(6) Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen des Bestellers oder Dritter sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn er in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan Vertrag der Verkauf von Waren.

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die zwischen Ihnen und uns als Anbieter (Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan) über die Internetseite www.warmepumpenexpert.de geschlossen werden. Falls nicht anders vereinbart, widersprechen wir hiermit der Einbeziehung Ihrer eigenen Bedingungen, sofern diese vorhanden sind.

(2) Im Sinne der folgenden Regelungen ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

(2) Durch das Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:

Die gewünschten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

Nachdem Sie die Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) angeklickt und Ihre persönlichen Daten sowie Zahlungs- und Versandbedingungen eingegeben haben, werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Falls Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal (Express/Plus/Checkout), Sofort, giropay) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder zur Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.

Auf der entsprechenden Sofortzahl-System-Seite treffen Sie die entsprechende Auswahl oder geben Ihre Daten ein. Danach werden Ihnen die Bestelldaten als Bestellübersicht entweder auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nach der Rückkehr in unseren Online-Shop angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) oder die Bestellung abzubrechen.

Durch das Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen", "kaufen" / "jetzt kaufen", "kostenpflichtig bestellen", "bezahlen" / "jetzt bezahlen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebots und somit kommt der Vertrag zustande.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebots sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (sofern im jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist) annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und die Übermittlung aller für den Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgen per E-Mail, teilweise automatisiert. Daher müssen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist, der Empfang von E-Mails technisch gewährleistet ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

(6)  Ein Vertrag über die Leistungen des Auftragnehmers kommt durch Antrag und Annahme zustande. Antrag in diesem Sinne ist die Übersendung des bestätigten Angebots an den Auftragnehmer (nachfolgend kurz Auftragserteilung). Die Annahme erfolgt mittels Übersendung der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers an den Besteller. Es gilt das Textformerfordernis. Die Auftragserteilung durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer beim Besteller zustande.


§ 3 Spezielle Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) Zahlung über "PayPal" / "PayPal Checkout"

Bei Auswahl einer Zahlungsart, die über "PayPal" / "PayPal Checkout" angeboten wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. (22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg; "PayPal"). Die verschiedenen Zahlungsarten über "PayPal" werden Ihnen unter einer entsprechend gekennzeichneten Schaltfläche auf unserer Website sowie im Online-Bestellvorgang angezeigt. Für die Zahlungsabwicklung kann "PayPal" auch weitere Zahlungsdienste in Anspruch nehmen; sollten dabei spezielle Zahlungsbedingungen gelten, werden Sie darüber gesondert informiert. Weitere Informationen zu "PayPal" finden Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.


§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur in dem Umfang ausüben, wie es sich auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis bezieht.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Für den Fall, dass Sie Unternehmer sind, gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der fortlaufenden Geschäftsbeziehung vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist vor dem Übergang des Eigentums nicht gestattet.

b) Sie sind berechtigt, die Ware im regulären Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen. In diesem Fall treten Sie schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf entstehen, an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiterhin zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Falls Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen jedoch nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt wird, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Auf Ihr Verlangen hin verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 5 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a)  Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 


III. Kundeninformationen

§1 Identität des Verkäufers

Wärme, Inhaber Stanislav Bogdan
Schmitzinger Str.68
79761 Waldshut-Tiengen
Deutschland
Telefon: 016090277950
E-Mail: 
info@warmepumpenexpert.de 

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter
https://ec.europa.eu/odr.
Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.


§2 Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil II.).


§3 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

(1) Vertragssprache ist deutsch.

(2) Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

(3) Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.


§4 Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.


§5 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

(3) Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind. 

(4) Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

(5) Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
(6) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

§6 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

(2) Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.